Die DSGVO gilt auch für Vereine. Wir, als gemeinnützige Organisation, sollen also nur gerade so viele Daten erheben, wie zur Erfüllung des verfolgten Zwecks erforderlich sind. Die Daten werden außerhalb der Vereinsräumlichkeiten gesichert. Die Datensicherheit ist dabei gewährleistet.
Worum geht es?
Bei der DSGVO geht es um den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Dadurch ergibt sich für die Mitgliedschaft in einem Verein, dass der Verein bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten das Persönlichkeitsrecht seiner Mitglieder angemessen berücksichtigen muss. Darüber hinaus müssen Vereine die DSGVO nicht nur befolgen, sondern auch jederzeit nachweisen können, dass sie sich daran halten.
Namen und Kontaktdaten finden Sie oben auf dieser Seite im Impressum.
Welche Daten werden von uns wofür erhoben?
Prinzipiell werden nur die Daten gespeichert, die Sie im Kontaktformular, per E-Mail oder auf dem Beitrittsformular angegeben haben. Durch die Unterschrift auf dem Beitrittsformular oder dem Absenden des Formulars (wenn Sie es online ausfüllen) wird der Datenspeicherung zugestimmt. Das Gleiche gilt für das Zusenden einer E-Mail oder Ausfüllen und Absenden des Kontaktformulars.
- Name und Vorname speichern wir zur Identifizierung des Mitgliedes
- Die Anschrift ermöglicht Spendenbescheinigung/Kontakt
- Die Telefonnummer dient der kurzfristigen Kontaktaufnahme
- Die Email-Adresse nutzen wir als primären Kommunikationsweg
- Das Datum des Beitritts sowie Name/Klasse des Kindes dienen der Dokumentation/Zuordnung
- Die Kontoverbindung nutzen wir zum Einziehung des Mitgliedsbeitrags
- Das SEPA-Lastschriftmandats benötigen wir als Nachweis gegenüber dem Kreditinstitut
Wer hat Zugang zu den Daten?
Zugang zu den Daten hat der Vorsitzende und der Kassenwart des Vereins.
Wo und wie werden die Daten gespeichert?
Die Daten werden verschlüsselt auf lokalen Datenträgern gespeichert. Die Sicherungen erfolgen ebenfalls verschlüsselt auf lokalen Datenträgern. Die Daten der Kontoverbindung werden zusätzlich im Kontozugang des Kreditinstitutes zur Erfüllung der SEPA-Lastschrift gespeichert.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Nach dem Austritt des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten auf dem lokalen Speichermedium 5 Jahre gespeichert. Spendenbescheinigungen werden 10 Jahre aufbewahrt.